Kosten der PA-Behandlung
Was die Kasse für GKV-Patienten übernimmt
Parodontitis kann je nach persönlichem Risiko und Mundpflegeverhalten ganz unterschiedlich schwer und schnell verlaufen. Die Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung hat vor allem ein Ziel: akute Entzündungen zum Abklingen zu bringen und ein Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für:
- die halbjährliche allgemeine Kontrolluntersuchung,
- die Zahnsteinentfernung einmal im Jahr,
- die spezielle Untersuchung auf Parodontitis (PSI) alle zwei Jahre,
- die Behandlung der Entzündung unter der Voraussetzung, dass das Gebiss frei von Zahnstein und anderen Reizfaktoren ist, der Patient zur richtigen Mundhygiene angeleitet wurde und die Kostenübernahme vorher bei der Kasse beantragt wurde.
Private Vereinbarungen
Die Krankenkassen können leider nicht alle Behandlungsmöglichkeiten finanzieren, die die moderne Zahnmedizin zur Verfügung stellt. Folgende Leistungen können gesetzlich Versicherte nur als private Leistung vereinbaren:
- die regelmäßige professionelle Zahnreinigung (PZR), die der Verhütung von Entzündungen und der Nachsorge von Parodontalbehandlungen dient,
- Labortests, mit denen die Keime genau bestimmt werden können, die für die Entzündung verantwortlich sind,
- die örtliche Anwendung von Antibiotika direkt in den Zahnfleischtaschen,
- die Versorgung von Entzündungen an Zahnfleisch und Kieferknochen, die mit Implantaten im Zusammenhang stehen
- Verfahren, die der Wiederherstellung von verloren gegangenem Gewebe und Knochen dienen (Regeneration, Rekonstruktion)
Behandlungs-phasen | Zahnärztliche Leistungen |
Kostenüber- nahme durch Krankenkasse |
---|---|---|
Früherkennung | Kontrolluntersuchung | 1x pro Halbjahr |
Spezielle Untersuchung auf Parodontitis (PSI) |
alle 2 Jahre | |
Vorbehandlung/ Vorsorge |
Entfernen harter Beläge (Zahnstein) oberhalb des Zahnfleischrandes |
1x pro Kalender- jahr |
Entfernung harter und weicher Beläge an Zahnoberflächen und Anleitung zur Mundhygiene (PZR) | Nein | |
Phase 1 (ohne chirurgischen Eingriff) |
Reinigung der Zahnfleisch- taschen, Reinigung und Glättung der Wurzeloberflächen |
Ja |
Ggf. Labortest zur -Keimbestimmung | Nein | |
Ggf. Antibiotika (Tabletten) | Ja | |
Ggf. Antibiotika (lokal) | Nein | |
Zwischenkontrolle/ Nachbehandlung |
Ja | |
Phase 2 (mit chirurgischem Eingriff) |
Wurzelreinigung nach chirurgischer Öffnung der Zahnfleischtasche; Beseitigung von Nischen, in die sich Bakterien einnisten können | Ja |
Maßnahmen zur Wiederherstellung verloren gegangenen Gewebes (Regeneration, Rekonstruktion) | ||
Phase 3 (Nachsorge) |
Regelmäßige Nach- kontrolle, regelmäßige PZR und erneute Erhebung des PSI |
teilweise |