Härtefallregelung 2019
Zahnersatz ohne Zuzahlung - Härtefallgrenzen 2016 Zahnersatz ohne Zuzahlung - Härtefallgrenzen für 2016 für gesetzlich krankenversicherte Patienten gilt bereits seit dem 1. Januar 2006 das neue
Festzuschuss System. Bei der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen gibt es für ein und denselben Befund stets den gleichen Erstattungsbetrag von der Krankenkasse. Dies hat den Vorteil, dass jeder
Patient die Art und Qualität seiner Versorgung frei wählen kann, ohne diesen Erstattungsbetrag zu verlieren.
Patienten mit geringem Einkommen gelten auch im Jahr 2016 als sogenannte Härtefallpatienten. Hierunter fallen z.B. Studenten sowie Patienten, die nur teilweise arbeiten, arbeitslos sind oder nur eine
geringe Rente bekommen. Für die Regelversorgung bei Zahnersatz erhalten diese Patienten von jeder gesetzlichen Krankenkasse einen Zuschuss von 100%. Zu dieser Versorgung gehören auch Zahnkronen und
festsitzende Brücken.
Entscheidend hierfür ist die Einkommenssituation, das monatliche Bruttoeinkommen des Patienten bzw. seiner Familie. Zur vollen Übernahme aller Kosten der Regelversorgung ist die Krankenkasse bis zu
folgenden monatlichen Einkommensobergrenzen 2016 gesetzlich verpflichtet:
1 Pers.: 1.246,00 Euro (z.B. Alleinstehende/r)
2 Pers.: 1.713,25 Euro (z.B. Ehepartner o. Mutter / Vater m. 1 Kind )
3 Pers.: 2.024,75 Euro (z.B. Ehepaar mit 1 Kind)
4 Pers.: 2.336,00 Euro
5 Pers.: 2.647,25 Euro
6 Pers.: 2.958,50 Euro
Jede weitere zusätzliche Person (z.B. die zu versorgende Großeltern oder ein weiteres Kind): 290,50 Euro